Landesgruppen im DDC

Der Deutsche Doggen Club 1888 e.V. (DDC) ist in 13 Teilbereiche untergliedert, die man Landesgruppen nennt. Diese sind durch die Lage benannt worden:

LG Baden Württemberg, LG Bayern, LG Berlin - Brandenburg, LG Hessen, LG Mecklenburg Vorpommern, LG Niedersachsen / Bremen, LG Nord, LG Pfalz / Saar, LG Rheinland, LG Sachsen, LG Sachsen - Anhalt, LG Thüringen und LG Westfalen,

Jedes Mitglied des DDC ist Mitglied der Landesgruppe, in deren Gebiet es wohnt.
Die Landesgruppen werden durch Beschluss des erweiterten Vorstandes gebildet, in ihren Grenzen festgelegt und aufgelöst. Will ein Mitglied in einer anderen Landesgruppe geführt werden, muss die abgebende Landesgruppe informiert und die aufnehmende Landesgruppe einverstanden sein. Der Übertritt in eine andere Landesgruppe ist dem Kassenverwalter von der bernehmenden und der abgebenden Landesgruppe mitzuteilen
Im Ausland wohnende Mitglieder gehören keiner Landesgruppe an. Sie können sich jedoch einer Landesgruppe anschließen. Diese hat dem Kassenverwalter Mitteilung zu machen.

Kurzübersicht und Schnell-Linkliste

1. BADEN-WÜRTTEMBERG

2. BAYERN

3. BERLIN-BRANDENBURG

4. HESSEN

5. MECKLENBURG-VORPOMMERN

6. NIEDERSACHSEN-BREMEN

7. NORD

8. PFALZ-SAAR

9. RHEINLAND

10. SACHSEN

11. SACHSEN-ANHALT

12. THÜRINGEN

13. WESTFALEN