Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung steht jedem Führer einer Deutschen Dogge offen. Er muss nicht Mitglied im DDC sein, darf jedoch nicht einem vom VDH nicht anerkannten Verein/Verband angehören.
Für die geführte Deutsche Dogge muss eine DDC- oder vom DDC anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung vorliegen.
Es dürfen außer Konkurrenz auch Deutsche Doggen ohne anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung sowie andere Rassehunde und Mischlinge teilnehmen, sofern die Hundeführer Mitglied im DDC sind.
Es gilt folgendes Zulassungsalter für Hunde:
| Erstprüfung | = 12 Monate |
| Begleithundeprüfung (BH) | = 15 Monate |
| Unterordnungsprüfung 1, Fährtenprüfung 1 und Gruppenwettstreit | = 15 Monate |
| Unterordnungsprüfung 2, Fährtenprüfung 2 und 3, Fährtenhundprüfung 1 | = 16 Monate |
| Unterordnungsprüfung 3, Ausdauerprüfung | = 18 Monate |
| Fährtenhundprüfung 2 | = 20 Monate |