Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung steht jedem Führer einer Deutschen Dogge offen. Er muss nicht Mitglied im DDC sein, darf jedoch nicht einem vom VDH nicht anerkannten Verein/Verband angehören.
Für die geführte Deutsche Dogge muss eine DDC- oder vom DDC anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung vorliegen.
Es dürfen außer Konkurrenz auch Deutsche Doggen ohne anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung sowie andere Rassehunde und Mischlinge teilnehmen, sofern die Hundeführer Mitglied im DDC sind.
Es gilt folgendes Zulassungsalter für Hunde:
Erstprüfung = 12 Monate Begleithundeprüfung (BH) = 15 Monate Unterordnungsprüfung 1, Fährtenprüfung 1 und Gruppenwettstreit = 15 Monate Unterordnungsprüfung 2, Fährtenprüfung 2 und 3, Fährtenhundprüfung 1 = 16 Monate Unterordnungsprüfung 3, Ausdauerprüfung = 18 Monate Fährtenhundprüfung 2 = 20 Monate
Jeder zur Prüfung geführte Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen alt sein und darf am Prüfungstag nicht älter als 12 Monate sein. Der Impfpass muss dem Prüfungsleiter vorgelegt werden.
Für jeden zur Prüfung geführten Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Läufige Hündinnen dürfen auf einer Leistungsprüfung starten. Sie müssen unabhängig von der Leistungsstufe, in der sie starten, an letzter Stelle aller Fährtenprüfungen bzw. Unterordnungsprüfungen und des Gruppenwettstreits starten.