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Termine 2026

Terminvorschau:
Am 12. und 13.09.2026 findet ein Hundeführerlehrgang bei der OG Köthen statt.


Am 27.09.2026 findet eine kombinierte Sieger- und Leistungsprüfung bei der OG Wuppertal statt.
Es gibt zwei neue Übungsleiter im DDC: Der AEAS gratuliert Ronny Kuska und Joyce Prüfer herzlich zur bestandenen Übungsleiterprüfung.


Beide bestanden die theoretische Prüfung mit Bravour.
Die praktische Prüfung gliederte sich in drei Teile: Grundkenntnisse in der Fährtenausbildung, eine Einzelarbeit mit einem Probanden einschließlich der Erarbeitung von Lösungen für eine Problemstellung sowie eine gut strukturierte Gruppenarbeit.
Alle drei praktischen Prüfungsteile wurden von Joyce Prüfer und Ronny Kuska hervorragend gemeistert.
Beide dürfen nun mit Stolz den Titel „DDC-Übungsleiter“ tragen.
Die Urkunden wurden durch die Präsidentin, Frau Bachmann, überreicht – verbunden mit vielen guten Wünschen für die Zukunft.
Der Hundeführerlehrgang in Wuppertal war sehr spannend und bot unterschiedliche Trainingsansätze. Ein ausführlicher Bericht dazu ist im uDD zu finden.


Zur kombinierten Sieger- und Leistungsprüfung befindet sich eine Einladung in diesem Heft. Dort sind auch alle weiteren Informationen aufgeführt.
Als Referentin für den Lehrgang in Köthen ist Carolin Gauda vorgesehen. Bereits beim Lehrgang in Wuppertal hat Carolin Gauda hervorragend mit den einzelnen Teams gearbeitet (siehe Bericht).
Thema des Lehrgangs in Köthen wird die Kommunikation zwischen Mensch und Hund sein. Wer möchte, kann seine Performance im Ring verbessern oder neu aufbauen. Carolin Gauda ist ein Profi in diesem Bereich und kann zu einem starken Auftritt verhelfen.
Auf die individuellen Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird eingegangen. Anmeldeformulare stehen auf der DDC-Homepage unter Ausbildung/Lehrgänge zur Verfügung.

Pfotendiplome News

Von unserem Datenbankführer Ingo Koppetsch wurde eine Statistik über die bisher abgelegten Pfotendiplome erstellt. Stand 25.05.24 Medaillen GESAMT (174): 

- bitte hier klicken, um die Statistik zu sehen - 

Die ersten Diplome wurden gesponsort. Das heißt, Medaillen und Urkunden bezahlte der DDC. Durch den großen Erfolg der Diplome bedingt gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Für jedes Diplom fällt ab 01.04.24 ein Kostenbeitrag an. 5 € entsprechen als Mischkalkulation ungefähr den realen Kosten, Medaille, Urkunde, Porto. Ein kleines Zuschussgeschäft bleiben die Diplome trotzdem. Es ist es uns aber WERT. Die Diplome sind eine Wertschätzung für die Arbeit in den OGs und dokumentieren die gute Ausbildung. Und die Diplome bieten den Anreiz, wieder mehr die gut ausgebildete Dogge auch auf Prüfungen zu zeigen.

Liebe Doggenfreunde,

Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung steht jedem Führer einer Deutschen Dogge offen. Er muss nicht Mitglied im DDC sein, darf jedoch nicht einem vom VDH nicht anerkannten Verein/Verband angehören.
Für die geführte Deutsche Dogge muss eine DDC- oder vom DDC anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung vorliegen.
Es dürfen außer Konkurrenz auch Deutsche Doggen ohne anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung sowie andere Rassehunde und Mischlinge teilnehmen, sofern die Hundeführer Mitglied im DDC sind.
Es gilt folgendes Zulassungsalter für Hunde:
Erstprüfung  (EP) = 12 Monate
Begleithundeprüfung (BH)  = 15 Monate
Unterordnungsprüfungen Stufen 1 bis 3 (UP)  = 15 Monate
Fährtenprüfungen Stufen 1 bis 3 (FP) = 15 Monate
Fährtenhundprüfung 1 (FH 1) = 18 Monate
Fährtenhundprüfung 2  (FH 2) = 20 Monate
Gruppenwettstreit (GW) = 15 Monate
Ausdauerprüfung (AD) = 18 Monate
Jeder zur Prüfung geführte Hund muss eine gültige Tollwutimpfung nachweisen. Die Tollwutimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch die Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Die Frist der Erstimmunisierung beträgt 3 Wochen. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die vorgenannte 3-Wochen-Frist. Der Impfpass muss dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden.
Für jeden zur Prüfung geführten Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Der Hundeführer benötigt einen DDC-Sportpass, der Hund eine DDC-Leistungsurkunde. Diese Unterlagen können käuflich über den AEAS (Joachim Möller, siehe AEAS) erworben werden. Ebenso ist die Ahnentafel/Registrierbescheinigung des Hundes dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Läufige Hündinnen dürfen auf einer Leistungsprüfung starten. Sie müssen unabhängig von der Leistungsstufe, in der sie starten, an letzter Stelle aller Fährtenprüfungen bzw. Unterordnungsprüfungen und des Gruppenwettstreits starten.

 

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