Liebe Doggenfreunde,
wie Sie bestimmt schon bemerkt haben, hat sich der Inhalt der Lehrgänge des AEAS grundlegend geändert.
Der Sport steht nicht mehr im Mittelpunkt, sondern „ganz normale“ Doggen und ihre Probleme, sowie die Unterstützung der Ortsgruppen durch Ausbildung der Übungswarte.
Wobei die Prüfungen selbstverständlich nicht vernachlässigt werden.
Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung steht jedem Führer einer Deutschen Dogge offen. Er muss nicht Mitglied im DDC sein, darf jedoch nicht einem vom VDH nicht anerkannten Verein/Verband angehören.
Für die geführte Deutsche Dogge muss eine DDC- oder vom DDC anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung vorliegen.
Es dürfen außer Konkurrenz auch Deutsche Doggen ohne anerkannte Ahnentafel/Registrierbescheinigung sowie andere Rassehunde und Mischlinge teilnehmen, sofern die Hundeführer Mitglied im DDC sind.
Es gilt folgendes Zulassungsalter für Hunde:
Erstprüfung (EP) = 12 Monate
Begleithundeprüfung (BH) = 15 Monate
Unterordnungsprüfungen Stufen 1 bis 3 (UP) = 15 Monate
Fährtenprüfungen Stufen 1 bis 3 (FP) = 15 Monate
Fährtenhundprüfung 1 (FH 1) = 18 Monate
Fährtenhundprüfung 2 (FH 2) = 20 Monate
Gruppenwettstreit (GW) = 15 Monate
Ausdauerprüfung (AD) = 18 Monate
Jeder zur Prüfung geführte Hund muss eine gültige Tollwutimpfung nachweisen. Die Tollwutimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch die Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Die Frist der Erstimmunisierung beträgt 3 Wochen. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die vorgenannte 3-Wochen-Frist. Der Impfpass muss dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden.
Für jeden zur Prüfung geführten Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Der Hundeführer benötigt einen DDC-Sportpass, der Hund eine DDC-Leistungsurkunde. Diese Unterlagen können käuflich über den AEAS (Joachim Möller, siehe AEAS) erworben werden. Ebenso ist die Ahnentafel/Registrierbescheinigung des Hundes dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Läufige Hündinnen dürfen auf einer Leistungsprüfung starten. Sie müssen unabhängig von der Leistungsstufe, in der sie starten, an letzter Stelle aller Fährtenprüfungen bzw. Unterordnungsprüfungen und des Gruppenwettstreits starten.