Wichtiger Hinweis zu den Herzuntersuchungen
Wenn Sie den DDC-Befundbogen für die Herzuntersuchung Ihrer Deutschen Dogge benutzen wollen, dann achten Sie unbedingt auf die Vorgaben aus den „Durchführungsbestimmungen zur ZZL-und Körordnung“.
Es genügt nicht, wenn Sie den Bogen herunterladen und zu irgendeinem Tierarzt gehen. Denken Sie bitte an die geforderte Qualifikation.
Denken Sie auch an das Mindestalter der Tiere. Natürlich können Sie so früh und oft Sie es für richtig halten zur Untersuchung gehen. Aber in die Stammdaten des Hundes kann das Ergebnis erst ab 18 Monaten eingetragen werden.
Herzuntersuchungen
Für alle Deutschen Doggen die in der Zucht verwendet werden, empfiehlt der DDC eine umfassende Herzuntersuchung. Diese Untersuchung sollte von einem Mitglied des Collegium-Cardiologicum oder in jedem Fall mindestens einem vergleichbar qualifizierten Fachtierarzt mit der Zusatzbezeichnung Kardiologie vorgenommen werden.
Das Mindestalter für die Herzuntersuchung für Rüden und Hündinnen beträgt 18 Monate.
Es empfiehlt sich eine Kopie des Befundes an das ZBA zu schicken, damit das Ergebnis (ähnlich der HD) veröffentlicht werden kann.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einer Datenbank gespeichert.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Hunde mit der DCM-Beurteilung 2 (okkult, verborgen) oder 3 (manifest. klinisch) nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. (Tierschutzgesetz)