Wichtiger Hinweis zu den Herzuntersuchungen
Die bei der HV beschlossenen Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Zuchtzulassungs- und Körordnung in Sachen Herzuntersuchungen und die damit verbundene Schallpflicht für Zuchthunde beim CCler werfen bei vielen Mitgliedern noch Fragen auf. Wir wollen hier versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
WARUM CCler?
Die Entscheidung, die verpflichtende Herzuntersuchung für Zuchttiere beim CCler machen zu lassen, hat nichts mit Gängelei unserer Züchter und schon gar nichts mit Willkür zu tun. Wichtig sind einheitliche Messwerte und damit vergleichbare Zahlen zur Situation der DCM bei der Deutschen Dogge. Denn alle erhobenen Werte fließen in eine wissenschaftliche Auswertung ein. Und dafür sind einheitliche Messwerte zwingend erforderlich.
Das Collegium Cardiologicum ist eine Gesellschaft zur Qualitätssicherung kardiologischer Zuchttauglichkeitsuntersuchungen in der Tiermedizin. Absicht des CC e.V. ist es, eine standardisierte und qualifizierte Untersuchung erblicher Herzerkrankungen beim Tier in Deutschland zu gewährleisten. Im CC kann jeder Mitglied werden, der die Voraussetzungen nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung des CC e.V. erfüllt und die Prüfungen bestanden hat.
Dieses Vorgehen sichert einen hohen und einheitlichen Standard, der für die Erstellung von Gutachten über die Gesundheit im Rahmen von erblichen Herzerkrankungen notwendig ist, wodurch eine nachvollziehbare Befunderfassung bei den Zuchtuntersuchungen bestimmter Hunde- und Katzenrassen gewährleistet wird. Um diesen Standard auch zukünftig sicher zu stellen, bedarf es einer permanenten Fortbildung der Mitglieder und Angleichung der Untersuchungsverfahren. Das gewährleistet auch die Möglichkeit, die Ergebnisse von Herzuntersuchungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke auszuwerten, um damit die Gesundheit einer gesamten Zuchtpopulation zu unterstützen. Nur wenn die Daten einheitlich ermittelt wurden, sind sie nachvollziehbar und miteinander zu vergleichen. (Homepage des CC)
Die Mitglieder des CC unterstützen uns damit in unserem Bestreben, einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die Situation der DCM in unserer Rasse zu erhalten. Wir sprechen den frei tätigen Kardiologen keinesfalls ihre Kompetenz ab - das Problem ist nur, dass ihre Untersuchungsbögen nicht in die wissenschaftliche Untersuchung einfließen können. Es fehlen oft schlüssige Referenzwerte.
Warum nun gelten die HUS-Untersuchungen für Hunde im Alter von fünf und sechs Jahren nur für zwölf Monate?
Auch diese Frage stellen sich viele unserer Mitglieder und Züchter. Untersuchungen haben gezeigt, dass die DCM bei der Deutschen Doggen vor allem in diesem Alter auftritt. Deshalb ist es wichtig, Hunde in diesem Alter engmaschig zu untersuchen.
Müssen jetzt Hunde, die 5 Jahre alt sind, vor dem nächsten Zuchteinsatz zum CCler? Wir bringen dazu hier zwei Beispiele, um das Thema etwas zu verdeutlichen:
Eine Hündin war im September 2023 beim CCler mit 24 Monate frei, im Mai 2024 wird sie 5 Jahre alt. Der CC-Schall aus dem September 2023 ist deshalb nur noch bis 09/24 gültig. Wenn sie im Oktober 2024 zur Zucht eingesetzt werden soll, braucht sie einen neuen CC-Schall. Dieser HUS ist dann, auch wenn die Untersuchung keinerlei Befunde aufweist, wieder nur 12 Monate gültig.
Ein anderes Beispiel: Ein Rüde war im Dezember 2023 beim CCler zum Schall, wird im Oktober 2024 fünf Jahre alt. Er darf bis Dezember 2024 zum Decken eingesetzt werden, ohne dass ein neuer Schall erforderlich ist. Seine nächste Vorstellung beim CCler ist dann im Dezember 2024 fällig.
Als Faustregel könnte man sagen: Ist ein Hund fünf oder sechs Jahre alt und wird in der Zucht eingesetzt, dann darf sein CC-Schall nicht älter als 12 Monate sein. Das bedeutet auch, dass bei jedem Hund, der im Alter von fünf bzw. sechs Jahren zum HUS geht, der CC-Schall nur für 12 Monate gültig ist.
Auch mit dieser Regelung wollen wir niemanden gängeln. Wir hoffen, damit das „kritische Alter“ für die Entwicklung der DCM bei der Deutschen Dogge besser abzudecken.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unsere Zuchtleitung.
Grundsätzlich gilt, dass Hunde mit der DCM-Beurteilung 2 (okkult, verborgen) oder 3 (manifest. klinisch) nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. (Tierschutzgesetz)
Der DDC vergibt Sterne für seine Veteranen
Als einziger Doggenclub weltweit vergibt der DDC Sterne für seine Veteranen. Insgesamt stehen fast 500 Doggen in unserer Datenbank, deren Alter Ü8 nachgewiesen wurde. Wenn auch Ihr Hund acht Jahre oder älter geworden ist, dann melden Sie ihn bitte mit diesem Formular dem Zuchtbuchamt, damit in den Stammdaten Ihres Hundes der Veteranenstern (*V) eingetragen werden kann. So ist dann künftig in den Ahnentafeln bei den Vorfahren an diesem *V zu erkennen, ob sie acht Jahre oder älter geworden sind. Viele Veteranensterne auf der Ahnentafel stehen also dafür, dass die Hunde aus dieser Linie alt geworden sind.
Deshalb ist der Veteranenstern besonders für Züchter interessant. Wenn Sie also zum nächsten Mal mit Ihrem Senior zum Tierarzt zum Impfen fahren oder ihn bei einen CAC-Schau in der Veteranenklasse ausstellen, nehmen Sie doch einfach unser Formular mit, lassen es vom Tierarzt oder Zuchtrichter ausfüllen und senden es dann ans Zuchtbuchamt.
Grundlage dieser Idee: Wir wollen es Züchtern und Welpenkäufern ermöglichen, mit einem Blick auf die Ahnentafel zu erkennen, ob der potentielle Zuchtpartner bzw. der vierbeinige Familienzuwachs aus einer langlebigen Linie stammt. Bislang waren dafür umfangreiche Recherchen im Internet notwendig. Für Züchter ist es ein wichtiges Mittel in ihrer Zucht, Langlebigkeit zu überprüfen.
Leider können wir die Veteranensterne nicht „auf Zuruf“ vergeben. Wir brauchen schon den Nachweis, dass die Hunde älter als acht Jahre geworden sind.
Für Veteranen, die bereits verstorben sind, wird das Meldeverfahren schon komplizierter. Haben Sie den Tod Ihres Hundes, wie es unsere Satzung vorsieht, an unseren Zuchtleiter gemeldet, dann genügt eine E-Mail an Daniela Zevens. Ist der Hund nicht als verstorben gemeldet, dann schauen Sie doch bitte, ob Sie irgendwelche Unterlagen über das Todesdatum haben, die Sie an unsere Zuchtleiterin schicken können.