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Wichtiger Hinweis zu den Herzuntersuchungen

Wenn Sie den DDC-Befundbogen für die Herzuntersuchung Ihrer Deutschen Dogge benutzen wollen, dann achten Sie unbedingt auf die Vorgaben aus den „Durchführungsbestimmungen zur ZZL-und Körordnung“.

Es genügt nicht, wenn Sie den Bogen herunterladen und zu irgendeinem Tierarzt gehen. Denken Sie bitte an die geforderte Qualifikation.

Denken Sie auch an das Mindestalter der Tiere. Natürlich können Sie so früh und oft Sie es für richtig halten zur Untersuchung gehen. Aber in die Stammdaten des Hundes kann das Ergebnis erst ab 18 Monaten eingetragen werden.

Es empfiehlt sich, eine Kopie des Befundes an das ZBA zu schicken, damit das Ergebnis (ähnlich der HD) veröffentlicht werden kann.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einer Datenbank gespeichert.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Hunde mit der DCM-Beurteilung 2 (okkult, verborgen) oder 3 (manifest. klinisch) nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. (Tierschutzgesetz)

Der DDC vergibt Sterne für seine Veteranen

Als einziger Doggenclub weltweit vergibt der DDC Sterne für seine Veteranen. Insgesamt stehen fast 500 Doggen in unserer Datenbank, deren Alter Ü8 nachgewiesen wurde. Wenn auch Ihr Hund acht Jahre oder älter geworden ist, dann melden Sie ihn bitte mit diesem Formular dem Zuchtbuchamt, damit in den Stammdaten Ihres Hundes der Veteranenstern (*V) eingetragen werden kann. So ist dann künftig in den Ahnentafeln bei den Vorfahren an diesem *V zu erkennen, ob sie acht Jahre oder älter geworden sind. Viele Veteranensterne auf der Ahnentafel stehen also dafür, dass die Hunde aus dieser Linie alt geworden sind.
Deshalb ist der Veteranenstern besonders für Züchter interessant. Wenn Sie also zum nächsten Mal mit Ihrem Senior zum Tierarzt zum Impfen fahren oder ihn bei einen CAC-Schau in der Veteranenklasse ausstellen, nehmen Sie doch einfach unser Formular mit, lassen es vom Tierarzt oder Zuchtrichter ausfüllen und senden es dann ans Zuchtbuchamt.

Grundlage dieser Idee: Wir wollen es Züchtern und Welpenkäufern ermöglichen, mit einem Blick auf die Ahnentafel zu erkennen, ob der potentielle Zuchtpartner bzw. der vierbeinige Familienzuwachs aus einer langlebigen Linie stammt. Bislang waren dafür umfangreiche Recherchen im Internet notwendig. Für Züchter ist es ein wichtiges Mittel in ihrer Zucht, Langlebigkeit zu überprüfen.

Leider können wir die Veteranensterne nicht „auf Zuruf“ vergeben.  Wir brauchen schon den Nachweis, dass die Hunde älter als acht Jahre geworden sind.
Für Veteranen, die bereits verstorben sind, wird das Meldeverfahren schon komplizierter. Haben Sie den Tod Ihres Hundes, wie es unsere Satzung vorsieht, an unseren Zuchtleiter gemeldet, dann genügt eine E-Mail an Daniela Zevens. Ist der Hund nicht als verstorben gemeldet, dann schauen Sie doch bitte, ob Sie irgendwelche Unterlagen über das Todesdatum haben, die Sie an unsere Zuchtleiterin schicken können.

Weitere Infos finden Sie über diesen Link

Link zum Collegium Cardiologicum e.V.

Gesellschaft zur Qualitätssicherung kardiologischer Zuchttauglichkeitsuntersuchungen in der Tiermedizin

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