Mitteilungen aus dem Zuchtbuchamt
Aktualisiert am: 01. 07.2026
Meldungen aus dem Zuchtbuchamt
Zur Zucht freigegeben nach Feststellung
„aus der Benzloh“ (nachgestellt)
Elke Aniolczyk, 29229 Celle
Zuchteinsatz ausländischer Hunde:
Die Verwendung von ausländischen Deckrüden setzt immer eine vom DDC anerkannte Zuchtzulassung voraus, sowie die Einhaltung der Auflagen, die der DDC für inländische Deckrüden erlassen hat. Die vorgenannte Bestimmung ist auch anzuwenden, wenn der Deckrüde durch einen Mehrfachbesitz einem inländischen und/oder ausländischen Mitbesitzer zuzuordnen ist. Sinngemäß ist dieser Punkt auch auf Hündinnen anzuwenden. Vor jedem Deckakt muss Rücksprache mit der Zuchtleitung genommen werden, um abzustimmen, ob alle vorliegenden Unterlagen (HD, HUS, Zuchtzulassung, DNA und Ahnentafel) vollständig und gültig sind.