Mitteilungen aus dem Zuchtbuchamt
Aktualisiert am: 07. 08.2026
Meldungen aus dem Zuchtbuchamt
Internationaler Zwingerschutz
2871 „vom Hause Luff“ Frau Sonja Luff
Röttersdorf 57, 07349 Lehesten
2437 „vom Orchideental“ Herr Jürgen Schwappach
Unterm Sande 30, 07751 Maua
Zuchteinsatz ausländischer Hunde:
Die Verwendung von ausländischen Deckrüden setzt immer eine vom DDC anerkannte Zuchtzulassung voraus, sowie die Einhaltung der Auflagen, die der DDC für inländische Deckrüden erlassen hat. Die vorgenannte Bestimmung ist auch anzuwenden, wenn der Deckrüde durch einen Mehrfachbesitz einem inländischen und/oder ausländischen Mitbesitzer zuzuordnen ist. Sinngemäß ist dieser Punkt auch auf Hündinnen anzuwenden. Vor jedem Deckakt muss Rücksprache mit der Zuchtleitung genommen werden, um abzustimmen, ob alle vorliegenden Unterlagen (HD, HUS, Zuchtzulassung, DNA und Ahnentafel) vollständig und gültig sind.