Der Clubvorstand informiert
Leitlinien zur Auslegung und Vollzug von §10 TierSchHuV
Der VDH hatte Anfang Oktober allen Rassehund-Vereinen die Leitlinien der AGT zu Auslegung und Vollzug von §10 TierSchHuV zukommen lassen. Die AGT ist die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.
Diese Leitlinien sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen für Ausstellungen bundesweit vereinheitlichen und betreffen auch den Hundesport.
Dies führte zu Einsprüchen nicht nur seitens des VDH, sondern auch durch viele ihm angeschlossene Rassehunde-Zuchtvereine. Mit Erfolg, wie der VDH am 19. November mitteilte:
"Die AG Tierschutz (AGT) hat auf unsere Stellungnahme reagiert und eine rechtliche und fachliche Prüfung der Leitlinien unter Einbeziehung des VDH und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt. Die AGT bittet darum, dass die von VDH-Mitgliedsvereinen im Internet veröffentlichten Leitlinien einschließlich der Merkmalstabelle entfernt werden.
Der VDH hat zugesagt, dies nur unter der Voraussetzung zu unterstützen, dass die Leitlinien auch in den Bundesländern konkret zurückgezogen werden. In NRW etwa hatte das zuständige Ministerium die Leitlinien per Erlass am 16.10.2024 den Amtsveterinären verbindlich zur Umsetzung vorgeschrieben. Mittlerweile hat NRW den Erlass, der bereits zur Absage zahlreicher Veranstaltungen (Ausstellungen und Hundesportturniere) geführt hat, zurückgenommen.
Der VDH wurde zwischenzeitlich von den in den Vollzugshinweisen als für die Validierung verantwortlich aufgeführten Experten (Prof. Dr. Gruber, Prof. Dr. Krämer, Dr. Laukner) informiert, dass diese weder an der Validierung noch an der Freigabe der Leitlinien inkl. Anhänge beteiligt waren und ebenfalls dringenden weiteren Bearbeitungsbedarf sehen.
Die umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung der Leitlinien durch den VDH hat aufgezeigt, dass die Leitlinien erhebliche Mängel aufweisen. Wir halten es daher nur für konsequent, dass die AGT die Auslegungshilfe für die Veterinärbehörden zurückgenommen hat und überarbeiten wird. Dabei wurde uns zugesagt, dass wir einbezogen werden. Wir werden darauf bestehen, dass dies auch tatsächlich erfolgen wird."
Grau-Schwarz-Gefleckt ist sechste Farbe bei den Deutschen Doggen
Auf Anfrage der FCI hat der DDC bestätigt, dass der grau-schwarz Gefleckte im Standard gleichwertig zum weiß-schwarz Gefleckten anerkannt ist.
Infolgedessen hat die FCI den grau-schwarz Gefleckten als sechste Farbe akzeptiert, was bedeutet, dass er ein eigenes CAC erhält und in Deutschland auch eine eigene VDH-Anwartschaft. Diese Regelung gilt für alle Clubs, die der FCI angegliedert sind.
Für das CACIB treten grau-schwarz Gefleckte , weiß-schwarz Gefleckte und schwarze Doggen gegeneinander an.
Wir blicken mit Vorfreude auf eine aufregende Ausstellungssaison im Jahr 2025.