Wichtiger Hinweis zu den Herzuntersuchungen
Die bei der HV beschlossenen Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Zuchtzulassungs- und Körordnung in Sachen Herzuntersuchungen und die damit verbundene Schallpflicht für Zuchthunde beim CCler werfen bei vielen Mitgliedern noch Fragen auf. Wir wollen hier versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
WARUM CCler?
Die Entscheidung, die verpflichtende Herzuntersuchung für Zuchttiere beim CCler machen zu lassen, hat nichts mit Gängelei unserer Züchter und schon gar nichts mit Willkür zu tun. Wichtig sind einheitliche Messwerte und damit vergleichbare Zahlen zur Situation der DCM bei der Deutschen Dogge. Denn alle erhobenen Werte fließen in eine wissenschaftliche Auswertung ein. Und dafür sind einheitliche Messwerte zwingend erforderlich.
Das Collegium Cardiologicum ist eine Gesellschaft zur Qualitätssicherung kardiologischer Zuchttauglichkeitsuntersuchungen in der Tiermedizin. Absicht des CC e.V. ist es, eine standardisierte und qualifizierte Untersuchung erblicher Herzerkrankungen beim Tier in Deutschland zu gewährleisten. Im CC kann jeder Mitglied werden, der die Voraussetzungen nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung des CC e.V. erfüllt und die Prüfungen bestanden hat.
Dieses Vorgehen sichert einen hohen und einheitlichen Standard, der für die Erstellung von Gutachten über die Gesundheit im Rahmen von erblichen Herzerkrankungen notwendig ist, wodurch eine nachvollziehbare Befunderfassung bei den Zuchtuntersuchungen bestimmter Hunde- und Katzenrassen gewährleistet wird. Um diesen Standard auch zukünftig sicher zu stellen, bedarf es einer permanenten Fortbildung der Mitglieder und Angleichung der Untersuchungsverfahren. Das gewährleistet auch die Möglichkeit, die Ergebnisse von Herzuntersuchungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke auszuwerten, um damit die Gesundheit einer gesamten Zuchtpopulation zu unterstützen. Nur wenn die Daten einheitlich ermittelt wurden, sind sie nachvollziehbar und miteinander zu vergleichen. (Homepage des CC)
Die Mitglieder des CC unterstützen uns damit in unserem Bestreben, einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die Situation der DCM in unserer Rasse zu erhalten. Wir sprechen den frei tätigen Kardiologen keinesfalls ihre Kompetenz ab - das Problem ist nur, dass ihre Untersuchungsbögen nicht in die wissenschaftliche Untersuchung einfließen können. Es fehlen oft schlüssige Referenzwerte.
Warum nun gelten die HUS-Untersuchungen für Hunde im Alter von fünf und sechs Jahren nur für zwölf Monate?
Auch diese Frage stellen sich viele unserer Mitglieder und Züchter. Untersuchungen haben gezeigt, dass die DCM bei der Deutschen Doggen vor allem in diesem Alter auftritt. Deshalb ist es wichtig, Hunde in diesem Alter engmaschig zu untersuchen.
Müssen jetzt Hunde, die 5 Jahre alt sind, vor dem nächsten Zuchteinsatz zum CCler? Wir bringen dazu hier zwei Beispiele, um das Thema etwas zu verdeutlichen:
Eine Hündin war im September 2023 beim CCler mit 24 Monate frei, im Mai 2024 wird sie 5 Jahre alt. Der CC-Schall aus dem September 2023 ist deshalb nur noch bis 09/24 gültig. Wenn sie im Oktober 2024 zur Zucht eingesetzt werden soll, braucht sie einen neuen CC-Schall. Dieser HUS ist dann, auch wenn die Untersuchung keinerlei Befunde aufweist, wieder nur 12 Monate gültig.
Ein anderes Beispiel: Ein Rüde war im Dezember 2023 beim CCler zum Schall, wird im Oktober 2024 fünf Jahre alt. Er darf bis Dezember 2024 zum Decken eingesetzt werden, ohne dass ein neuer Schall erforderlich ist. Seine nächste Vorstellung beim CCler ist dann im Dezember 2024 fällig.
Als Faustregel könnte man sagen: Ist ein Hund fünf oder sechs Jahre alt und wird in der Zucht eingesetzt, dann darf sein CC-Schall nicht älter als 12 Monate sein. Das bedeutet auch, dass bei jedem Hund, der im Alter von fünf bzw. sechs Jahren zum HUS geht, der CC-Schall nur für 12 Monate gültig ist.
Auch mit dieser Regelung wollen wir niemanden gängeln. Wir hoffen, damit das „kritische Alter“ für die Entwicklung der DCM bei der Deutschen Dogge besser abzudecken.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unsere Zuchtleitung.
Grundsätzlich gilt, dass Hunde mit der DCM-Beurteilung 2 (okkult, verborgen) oder 3 (manifest. klinisch) nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. (Tierschutzgesetz)